Alemán
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A. Entschuldungsregelung - Gesichtspunkte für eine gesetzliche Neureglung
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Schuldenmachen ist ein Archetyp des menschlichen Zusammenlebens.
Hierzu gehört, dass das Abtragen der Schulden schwer fallen kann oder unmöglich sein kann. Ein weiterer Archetyp ist deshalb, dass immer auch Mechanismen der ersatzweisen Schuldenbefreiung ritualisiert werden - im modernen Staat institutionalisiert werden. Dies umfasst regelmäßig irgendeine Form der Sanktion. So gilt es weltweit für alle Zivilsationen. Sanktionsbeispiele: Die Beichte (mit Sanktionsregeln), die irdische strafrechtliche Sanktion, die Entschuldigung, das Vergeltungsrecht "Auge um Auge", Geldzahlung an "Beleidigte", der mittelalterliche Pranger, Schuldturm und Sippenhaft, Arbeitspflichten und anderes. Der häufigste zwischenmenschliche Fall der nicht eingelösten Schulden der organisierten Gesellschaft ist bei finanziellen Schulden. Eine Analyse der Rechtslage in Deutschland verdeutlicht ein unendliches Spektrum der Möglichkeiten und eine kleine Auswahl des Gesetzgebers hieraus: 24. --'VEY-PROB_ --2
A.1. Mit Folgen von Zahlungsunfähigkeit sind unmittelbar oder mittelbar etwa 20 % der Bürger belastet.
Je nach Definition der statistischen Auswertung sind es etwa 20 % der Bürger. Der Problemkreis hierzu ist allgemein ausdiskutiert und anerkannt in etwa folgendem Sinn: Diese Bürger verfügen nicht über wesentliche frei verfügbare finanzielle Mittel und haben keine weitgehende Interessengleichheit. Sie sind deshalb außerstande, die gegenwärtig vorherrschende Form der institutionalisierten Interessen-Vertretung der modernen Politik (eine interessenfinanzierte Lobby also) zu gestalten. Sie verfügen über keine Handlungsspielräume, die Politiker oder ihre Vertragspartner im Rahmen der Koalitionsfreiheit des Grundgesetzes zu bedrängen (keine Streikmöglichkeit). Denn ein Zahlungs-Streik aller Schuldner wäre |
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