Deutsch
21.
21.1
Ein Mindestlohn ist nicht Verstoß gegen sinnvolle marktwirtschaftliche Grundregeln:
Sofern das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage durch externe Einflussgrößen kein sinnvolles Gleichgewicht bilden kann, so gilt: Ist der Markt wichtig für das materielle Wohlbefinden vieler, so ist ein Eingriff in die Preisbildung keine Störung der Marktwirtschaft, sondern ist wahrend für sie. Die Regulierung sollte darauf abzielen, das "marktwirtschaftlich richtige" Preisniveau herzustellen. Schwerpunkt sollte aber sein, unterdessen die externen Ursachen zu beseitigen und sodann die Preisregulierung wieder aufzugeben. (Beispiel: Wohnraumbewirtschaftung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg, gleichzeitig staatliche Förderung der Wohnraumschaffung für die vielen Flüchtlinge und Ausgebombten, bis die Bewirtschaftung rasch, 20 Jahre später die Preisregulierung auslaufen konnte.) Ist ein Mindestlohn in reichen Nationen / Volkswirtschaften meist angebracht? Meistens ja. Die Qualitätsmängel der Politik sind die externe Einflussgröße, die ein ausgewogenes Marktgeschehen auf dem Arbeitsmarkt verhindern: Sie führen in den meisten entwickelten Volkswirtschaften zu einer beträchtlichen Ausweitung, zu einem beträchtlichen Überangebot von Arbeitnehmern ohne berufliche Ausbildung für den Kernbedarf an Arbeit in Wohlstandsnationen. Stichwörter zu Ursachen beispielsweise: Demografie, Immigration ohne Eingliederung durch Bildung, EU-Regeln für EU-weite Gleichbehandlung von Wettbewerbern. |
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