Festsetzungsbescheid - Widerspruch, Aussetzung Vollzug, Härtefallantrag

Submitted by Stanley on Mon, 09/02/2019 - 10:10
German
Dies ist ein realer wirklich versandter Brief.
Öffentlich lesbar ist nur eine kleine Einleitung. Insgesamt hat der Brief rund 10 oder mehr Seiten, die es "in sich haben". Die anderen 8++ Seiten kann man nur lesen, wenn eingeloggt. Benutzregistrierung ist blitzschnell - E-Mail-Adresse genügt.

Zunächst hatte der Absender seine eigenen Texte gestaltet.
Sodann wurden diverse Argumente von anderen Beispielbriefen dieser Website übernommen. Alles wurde zu etwas Neuem integriert.
Man lerne von diesem Beispiel: Auf Seiten 1 und 2 die Anträge und alle Abschnitte nummerieren. Dann muss der Gegner tatsächlich bearbeiten.
Auf dieser Website erfolgt keine Rechtsberatung. Wer aus Briefbeispielen Ideen verwenden will, tut dies eigenverantwortlich. Im Zweifelsfall muss der Rechtslaie sich an einen Rechtsanwalt wenden.


Name

Straße

PLZ Ort

 

An

Bayerischer Rundfunk

an den verantwortlichen Intendanten

Herrn Ulrich Wilhelm - persönlich

Rundfunkplatz 1

80335 München

per Einschreiben Eigenhändig Rückschein

 

Datum: xx.yy.2019

 

Widerspruch gegen Ihre Bescheide

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung

Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung

Härtefallantrag nach RBStV

 

Sehr geehrter Herr Wilhelm,

mit Schreiben vom xx.yy.2019 ist nachfolgender Festsetzungsbescheid zur Beitragsnummer 123.456.789 bei mir am xx+17.yy.2019 eingegangen:

Festsetzungsbescheid anonym

Leider ist für mich nicht nachvollziehbar, wer der eigentliche Absender dieses Bescheides ist. Oben links steht "Bayerischer Rundfunk", oben rechts sind weitere 4 Unternehmen (ARD, ZDF, Deutschlandradio, Beitragsservice) aufgeführt.

Das Kuvert führt nur die rechts oben erwähnten Unternehmen auf, "Bayerischer Rundfunk" fehlt gänzlich.

Die oben rechts aufgeführten Unternehemen haben laut Internet allesamt andere Haus-Postadressen und unterschiedliche Rechtsformen.

Nachdem wiederholt auf falsche/betrügerische Bescheide in allen, auch privaten und Print-Medien hingewiesen worden ist, kann es sein, daß auch dieser Bescheid falsch/betrügerisch ist?

Für den Fall, daß dieser Bescheid tatsächlich aus Ihrem Haus sein sollte, lege ich hiermit unter Fristwahrung (1 Monat ab Zustellung, hier xx+17.yy.2019 -> xx+17.yy+1.2019)

A. Widerspruch

ein.

Gemäß § 80 Abs. 4 VwGO beantrage ich gleichzeitig die

B. Aussetzung der Vollziehung

des Bescheids wegen ernsthaftem Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit, sowie eine

C. Aussetzung der Vollstreckung

bis zum endgültigen Ende der Rechtssache durch eine Einigung oder gerichtliche Entscheidung.

Ebenfalls beantragt wird die

D. Rücknahme der Zwangsvollstreckung

unter dem Aktenzeichen 123456789 des nicht rechtsfähigen sog. "Beitragsservice" in Köln beim AG Ort unter dem Aktenzeichen x yy zzzzzzz/jj.

E. Härtefallantrag nach RBStV

Hiermit stelle ich Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag, weil ein Härtefall im Sinn von § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV vorliegt - denn ich bin Nichthörer/-zuschauer.

F. Einstellung der Korrespondenz durch

nicht rechtsfähige hausinterne Abteilungen

Es wird beantragt, weitere Korrespondenzen mittels des nicht rechtsfähigen sog. "Beitragsservice" in Köln an mich einzustellen. Um hausinterne Intendanten-Anweisung der Rückkehr zur Rechtsbeachtung wird hiermit ebenfalls gebeten.

Mit freundlichem Gruß

Unterschrift

Name

Anlagen:

A. Widerspruchsbegründung

B. und C. Anträge auf Aussetzung der Vollziehung/Vollstreckung

D. Antrag auf Rücknahme der Zwangsvollstreckung

E. Härtefallantrag nach RBStV

F. Korrespondenzeinstellung durch nicht rechtsfähige Abteilungen

 

Begründungen

A. Widerspruchsbegründung:

A.1. Abgrenzung der Rechtsstellung

A.1.1. Der Bayerische Rundfunk (BR) in München (und Nürnberg) ist nach dem Bayerischen Rundfunkgesetz (BayRG) Landesrundfunkanstalt (LRA) und als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) konzipiert.

A.1.2. Hoheitsrechtliche Aufgaben, entsprechend einer Behörde oder eines Amtes, erfüllt der BR nicht. Es gibt keinen Behördenleiter im Sinne eines Amtschefs oder Präsidenten.

A.1.3. Bei seinem Öffentlichkeitsauftreten (Webpage, Geschäftsbericht u.a.) bezeichnet sich der BR selbst generell als Unternehmen, nicht als Behörde. Nur im Impressum ist AöR angegeben.

google-Suche BR

BR Webseite Fuß  BR Webseite-Impressum

A.1.4. Neben den anderen LRAs haben auch Sparkassen, das Bayerische Rote Kreuz, kommunale Einrichtungen u.a. die Rechtsstellung einer AöR. Hier kann allerdings bei keiner AöR das Generieren eines Zwangsbeitrags aus einer Ableitung der "Möglichkeit einer Nutzung" und zur "Aufrecht-erhaltung der jeweiligen Einrichtungs-Infrastruktur" festgestellt werden.

A.1.5. Aus finanzrechtlicher Sicht kann der BR als Betrieb gewerblicher Art (BgA) angesehen werden. Darauf verweisen mehrere im Zusammenhang mit der Einführung des Zwangs-Beitrags (interne Bezeichnung Rundfunkbeitrag) erstellten Gutachten. Dies wird auch durch die Angabe der Umsatzsteuer-ID-Nummer im Impressum belegt.

A.2. Rechtsvertretung des Unternehmens

A.2.1. Gesetzlicher Vertreter des BR ist laut Impressum der Internet-Seite des BR der Intendant (nicht Präsident oder Diensstellenleiter), Herr Ulrich Wilhelm. Weitere gesetzliche Vertreter mit einer rechtsverbindlichen Vertretungsvollmacht nach außen sind nicht genannt.

A.2.2. Nach der Satzung des BR gibt es zwei weitere Entscheidungsgremien: den Rundfunkrat und den Aufsichtsrat (interne Bezeichnung: Verwaltungsrat).

A.2.3. Der Rundfunkrat besteht derzeit aus 50 Mitgliedern, die nach der Satzung von verschiedenen Institutionen (Politik, Kirche, Verbände und Vereine) besetzt werden. Eine demokratische Vertretung der unter Zwang zahlenden Bürger/innen, ähnlich den Sozialwahlen bei den Sozialversicherungen, gibt es nicht, obwohl in Selbstdarstellungen des BR vorgegaukelt wird, den Querschnitt der Bevölkerung zu repräsentieren.

Mit Stand vom 13.05.2019 waren zwei Stellen vakant. 21 Stellen waren mit Personen aus dem politischen Umfeld und 5 Stellen aus dem kirchlichen Bereich belegt, der Rest mit Vertretern aus größeren Verbänden und Vereinen, sowie einigen Alibi-Besetzungen.

A.2.4. Wenn auch die Anzahl der direkten Vetreter aus der Politik gegenüber früheren Rundfunkräten entspr. EU-Vorgaben schon einigermaßen reduziert worden ist, ist ein herausragender politischer Einfluß immer noch gegeben.

Bestimmte Gruppierungen korrelieren bekanntermaßen ebenfalls mit entspr. politischen Parteien. So ergibt sich noch immer eine Politpräsenz von mehr als 50% im angeblich politikfernen BR.

A.2.5. Der Aufsichtsrat (interne Bezeichnung: Verwaltungsrat) besteht aus Präsident/in des Bayerischen Landtags, Präsident/in des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs als natürliche Mitglieder (ohne Wahl, Kraft ihres Amtes) und 5 weiteren Mitgliedern, die vom Rundfunkrat gewählt werden.

Er hat die Aufgabe, die wirtschaftliche und technische Entwicklung des Rundfunks zu fördern. Er agiert im Hintergrund, seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

A.2.6. Nicht glaubhaft ist die politische Unabhängigkeit des BR Aufsichtsrats durch die Tatsache, daß der Vorsitz im Aufsichtsrat (interne Bezeichnung: Verwaltungsrat) dem/der jeweiligen Landtagspräsidenten/in vorbehalten ist (natürliches Mitglied).

Damit ist die Stellung als Staats(kanzlei)-Rundfunk manifestiert.

A.3. Juristische Chimäre

A.3.1. Der BR als de facto BgA nimmt sich in Eigentitulierung und Eigenregie aufgrund seiner AöR-Konzipierung das Recht heraus, nach dem Verwaltungsrecht zu agieren. Falls das Verwaltungsrecht bestimmte Vorgänge nicht kennt oder diese für den BR nicht brauchbar sind, wird das für Verwaltungsangelegenheiten nicht zuständige Zivilrecht in Anspruch genommen.

Damit agiert der BR als juristische Chimäre. Dies ist jedoch im Grundgesetz (GG) nicht vorgegeben und berücksichtigt.

iide

Submitted by tsaro on Mon, 05/28/2018 - 10:10
Hier endet der erste Teil dieses Textes.
Für mehr bitte jetzt einloggen.

Oft auf dieser Website können Sie Weiteres nur lesen, sofern eingeloggt.
Noch nicht Leser / Mitglied / Benutzer dieser Website?
Einfach als Benutzer registrieren.

Keine Kosten. Datenschutz: E-Mail-Adresse genügt.
Fertig in 30 Sekunden.

» Eintrag als Leser