Zu unterscheiden: Gleichmäßige Bürokratie-Lasten für alle Bürger? Oder gegen Einzelbürger (Willkür, Schikane,...)?

Submitted by tsaro on Sun, 05/19/2019 - 10:10
Allemand
 


16.   --'VUK-LEGA-G_ --
G.   Bürokratie als Schikane-Waffe gegen bestimmte Bürger.


16.   --'VUK-LEGA-G_ --1
Zu unterscheiden ist zwischen gleichmäßigen Bürokratie-Lasten für alle Bürger; oder Missbrauch durch Mehrung der Lasten gegenüber Einzelbürgerb (hierbei vielleicht Willkür, Schikane,..).
Wohl immer, wenn Unrechtrs-Regierungungen bestanden, wurde Bürokratie politisch als Waffe gegen Einzelbürger oder gegen Bürger-Kategorien genutzt.

Deutschlands Geschichte des 20. Jahrhunderts mit zwei totalitären Diktaturen liefert die volle Breite aller denkbaren und oft auch undenkbaren Varianten. Aber auf keinen Fall ist dies beschränkt auf derartige extreme Konstellationen.

Wo viel Bürokratie ist, ist für die üblichen Interessenkämpfe der menschlichen Gruppenorganisation der Missbrauch von bürokratischen Instrumenten eine selbstverständliche Begleiterscheinung. Das fehlt wohl nie. Also ist es wichtig, dies näher zu analysieren.

16.   --'VUK-LEGA-G_ --2
G.1.   Die Belastung von Bürgern mit Bürokratie-Pflichten ist ein allgemeines Phänomen.

Sie trifft nach Zufallsregeln relativ gleichmäßig alle. Mit diesem Bürokratievolumen werden die Bürger meist relativ gut fertig. Die zunehmende Computerverwendung erleichtert es zunehmend. Außerdem ist das Kontrollsystem des Staates für die gewaltigen geforderten Bürokratiemengen zwangsläufig nur extrem stichprobenhaft.

Die Rechtsprechung des letzten halben Jahrhunderts des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, Straßburg, ist eindeutig: Ein hohes Mass von bürokratischer Belastung ist dem Bürger zumutbar und nicht ,,Zwangsarbeit'' im Sinn der Menschenrechtskonvention, sofern es alle in etwa gleich trifft, oder sofern individuelle zufällige Mehrbelastungen voraussehbare zufällige maßvolle Sonderrisiken darstellen.

Für Sünder, die allgemeine bürokratische Pflichten vernachlässigen, gilt:
Die mittleren Wahrscheinlichkeiten für Ahndungsnachteile bei Verstoß liegen meist deutlich unter den Wahrscheinlichkeiten für Vorteile. Dies gilt jedenfalls, sofern der Sünder nur harmlose sinnentbehrende Pflichten vernachlässigt, sie aber dennoch wenigstens minimal bedient, so dass es nicht provokatorisch
 

iide

Submitted by tsaro on Mon, 05/28/2018 - 10:10
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